Dem Testamentsvollstrecker kommt eine enorme Machtfülle zu. Das Vertrauensverhältnis zwischen Erblasser und Testamentsvollstrecker erarbeiten wir uns mit Integrität, Erfahrung und der nötigen Qualifikation.
Wir lenken nach Ihrer Vorstellung die finanziellen Geschicke der Familie. Wir stellen den letzten Willen des Erblassers sicher. Differenzen unter den Erben werden von uns moderiert.
Der Testamentsvollstrecker ist alleiniger Vertreter des Nachlasses im Rechtsverkehr. Bei Entscheidungen von größerem Gewicht sollte er sich grundsätzlich mit den Erben über eine zweckmäßige Lösung abstimmen.

