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Dem Testamentsvollstrecker kommt eine enorme Machtfülle zu. Das Vertrauensverhältnis zwischen Erblasser und Testamentsvollstrecker erarbeiten wir uns mit Integrität, Erfahrung und der nötigen Qualifikation.

Wir lenken nach Ihrer Vorstellung die finanziellen Geschicke der Familie. Wir stellen den letzten Willen des Erblassers sicher. Differenzen unter den Erben werden von uns moderiert.

Der Testamentsvollstrecker ist alleiniger Vertreter des Nachlasses im Rechtsverkehr. Bei Entscheidungen von größerem Gewicht sollte er sich grundsätzlich mit den Erben über eine zweckmäßige Lösung abstimmen.

Vorteile einer Testamentsvollstreckung:

  • Sichert den letzten Willen des Erblassers
  • Vermindert Streitigkeiten unter den Erben
  • Administrativer Aufwand wird delegiert
  • Haftung geht auf den Testamentsvollstrecker über
  • Vermögensverwaltung in der Übergangsphase
  • Steuerliche Fallstricke werden vermieden

Aufgaben des Testamentsvollstreckers:

  • Nachlassvermögen feststellen und sichern
  • Nachlassverbindlichkeiten feststellen und begleichen
  • Öffentliche und private Institutionen benachrichtigen
  • Detailliertes Nachlassverzeichnis erstellen
  • Nachlass zusammenfassen und verwalten
  • Steuerliche Angelegenheiten des Erblassers regeln
  • Vermächtnisse und Auflagen erfüllen
  • Erbschaftsteuererklärung abgeben
  • Festgesetzte Erbschaftsteuer aus Nachlass zahlen
  • Nachlassvermögen aufteilen und übertragen

Vorträge

„Das Testament in der Vermögensverwaltung“
Steuerberaterverband Düsseldorf
19. November 2025

“Vermögen für Generationen“
B&K Next Generation Day
16. November 2025

„Vermögensverwaltung in der Testamentsvollstreckung“
Deutscher Testamentsvollstreckertag (AGT)
19. November 2024

B&K in der Presse

„Die Vorteile eines Family Office light““
Markt und Mittelstand

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„So bleibt die Familie nicht mittellos zurück“
Ärztezeitung

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„Testamentsvollstreckung mit Herz und Hirn“
Die Wirtschaft

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