Testamentvollstreckung

Dem Testamentsvollstrecker kommt eine enorme Machtfülle zu. Das Vertrauensverhältnis zwischen Erblasser und Testamentsvollstrecker erarbeiten wir uns mit Integrität, Erfahrung und der nötigen Qualifikation. Wir lenken nach Ihrer Vorstellung die finanziellen Geschicke der Familie.

Wir stellen den letzten Willen des Erblassers sicher. Differenzen unter den Erben werden von uns moderiert. Der Testamentsvollstrecker ist alleiniger Vertreter des Nachlasses im Rechtsverkehr. Bei Entscheidungen von größerem Gewicht sollte er sich grundsätzlich mit den Erben über eine zweckmäßige Lösung abstimmen.

Vorteile einer Testamentsvollstreckung:

Sichert den letzten Willen des Erblassers
Vermindert Streitigkeiten unter den Erben
Administrativer Aufwand wird delegiert
Haftung geht auf den Testamentsvollstrecker über
Vermögensverwaltung in der Übergangsphase
Steuerliche Fallstricke werden vermieden

Aufgaben des Testamentsvollstreckers:

Nachlassvermögen feststellen und sichern
Nachlassverbindlichkeiten feststellen und begleichen
Öffentliche und private Institutionen benachrichtigen
Detailliertes Nachlassverzeichnis erstellen
Nachlass zusammenfassen und verwalten
Steuerliche Angelegenheiten des Erblassers regeln
Vermächtnisse und Auflagen erfüllen
Erbschaftsteuererklärung abgeben
Festgesetzte Erbschaftsteuer aus Nachlass zahlen
Nachlassvermögen aufteilen und übertragen

Vorträge

„Das Testament in der Vermögensverwaltung“
Steuerberaterverband Düsseldorf
19. November 2025

„Vermögen für Generationen“
B&K Next Generation Day
16. November 2025

„Vermögensverwaltung in der Testamentvollstreckung“
Deutscher Testamentvollstreckertag (AGT)
19. November 2025

B&K in der Presse

„Die Vorteile eines Family Office light“
Markt und Mittelstand
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„So bleibt die Familie nicht mittellos zurück“
Ärztezeitung
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„Testamentvollstreckung mit Herz und Hirn“
Die Wirtschaft
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